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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB für den Schreibservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den medizinischen, juristischen und allgemeinen Schreibservice
Präambel
Ich erbringe für den Auftraggeber diverse Leistungen auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Neben den in diesem Vertragswerk enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Büroservice Rottmann und dem Auftraggeber soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

b. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Büroservice Rottmann nur verbindlich, wenn sie von Büroservice Rottmann ausdrücklich anerkannt wurden.

§ 2 Umfang des Sekretariatsservice-Auftrags

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Arbeit.

§ 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

a. Der Auftraggeber hat Büroservice Rottmann vor Auftragsbeginn über besondere Ausführungsformen des Schreibauftrags zu unterrichten (Ablieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form etc.). Ist der Schreibauftrag für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber Büroservice Rottmann einen Korrekturabzug zu überlassen.

b. Es wird ein bestmöglicher Schreibauftrag angefertigt. Wenn keine speziellen Anweisungen bestehen, wird die Deutsche Rechtschreibung gewählt. Wörter, Abkürzungen und Fachausdrücke werden nach Duden geschrieben. Für Fehler in Schreibaufträgen, die durch unrichtige oder unvollständige Information seitens des Auftraggebers bzw. fehlerhafte Originaltexte entstehen können, wird keine Haftung übernommen. Tippfehler in einem Schreibauftrag werden kostenlos korrigiert. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus diesem Grund das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Bei Reklamationen hat Büroservice Rottmann auf jeden Fall das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Gestattet der Auftraggeber keine Nachbesserung, so sind Wandlung und Schadenersatz ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb eines Monats ab Erhalt des Auftrages vom Auftraggeber gemeldet werden.

c. Es ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu beauftragen, dass Texte sprachlich angepasst werden sollen. Wenn hierzu keine ausdrückliche Anweisung erfolgt, werden die Texte so geschrieben wie vorgeschrieben bzw. diktiert.

d. Für die richtige Wiedergabe von Namen, Zahlen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Büroservice Rottmann keine Haftung. In diesen Fällen wird empfohlen, Namen, Anschriften und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Schrift beizufügen. Dies gilt insbesondere für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden und anderen Dokumenten.

e. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung des Auftrages notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig Büroservice Rottmann zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen. Abkürzungen etc.)
f. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben. gehen nicht zu lasten von Büroservice Rottmann.

§ 4 Mängelbeseitigung

Büroservice Rottmann behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen im Auftrag enthaltenen Mängeln. (Dies schließt die Textänderungen bzw. eigenen Korrekturen des Auftraggebers durch dessen Änderungen, Umgestaltung etc. aus). Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. (Auch hier handelt es sich nicht um Mängel durch Büroservice Rottmann, sondern die durch den Auftraggeber selbst entstanden sind, durch z.B. immer wieder geänderten Texten, Formaten usw. und somit natürlich nicht zu Lasten von Büros. Rottmann gehen). Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§ 5 Haftung

Büroservice Rottmann haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Für Schäden, die durch grobes Verschulden von Büroservice Rottmann entstehen, sind die Schadensersatzansprüche auf einen Höchstbetrag von € 50,00 begrenzt.

§ 6 Berufsgeheimnis

Büroservice Rottmann verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Diese Verpflichtungserklärung haben alle Mitarbeiter von Büroservice Rottmann bei der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrages ebenfalls abgegeben.

§ 7 Vergütung

a. Die Vergütung ist sofort und ohne Abzug nach Abnahme des geleisteten Services fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Neukunden haben eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme im Voraus aus zu entrichten. Die Restzahlung ist sofort und ohne Abzug nach Fertigstellung fällig.

b. Büroservice Rottmann hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (z. B. Portokosten, Telefon, Fotokopien). Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) gesondert aufgeführt und berechnet, zur besseren Übersicht für die Kunden. In allen anderen Fällen wird sie ebenfalls, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Büroservice Rottmann kann bei umfangreichen Arbeiten den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Gesamtauftrages objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig gemacht werden.

c. Der Preis für den Auftrag richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, es sei denn, dass vor Auftragsvergabe ein anderer Preis vereinbart wurde. Der in Kostenvoranschlägen genannte Preis ist immer ein Circa-Preis und stets unverbindlich. Maßgebend für die Berechnung ist der tatsächliche Umfang. Die Abrechnung erfolgt nach den Internationalen Produktionstandards bzw. nach Vereinbarung bzw. Vorgabe von Büroservice Rottmann.

d. Wenn nichts anders vereinbart ist, gilt die Standardbearbeitungszeit. Diese beträgt für Standardaufträge (bis zu fünf Seiten) 24 Stunden. Bei umfangreichen Projekten wird die Deadline bei Entgegennahme des Auftrages mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Falls eine sofortige Bearbeitung gewünscht wird, ist Büroservice Rottmann berechtigt, einen Eilzuschlag von 20 % zu berechnen. Darüber hinaus berechnet Büroservice Rottmann einen Überstundenzuschlag in Höhe von weitere 20 % falls auf Wunsch des Auftraggebers eine Bearbeitung nach 17:00 Uhr zu erfolgen hat. An Samstagen und Sonntagen sowie Feiertagen beträgt dieser Zuschlag 5O %.

e. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber storniert, müssen die bis dahin entstandenen Kosten in voller Höhe erstattet werden.

f. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber werden mit dem normalen Stundensatz berechnet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Büroservice Rottmann. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

§ 9 Nebenabreden

Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffenden Vereinbarungen zwischen den Parteien sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

§ 10 Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus vorstehendem Vertrag ist das Dienstleistungscenter des Dienstleisters, in dem die Serviceleistungen erbracht wurden. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Erfüllungsort.

§ 11 Kündigung des Vertrages
Beidseits wird folgende Kündigungsmöglichkeit der bestehenden Verträge eingeräumt: vier Wochen zum Quartalsende.


Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Büroservice Rottmann - SSL-Zertifikat

Erklärung zu SSL:

Eine SSL-Verbindung (Secure Socket Layer) ist eine verschlüsselte Netzverbindung zwischen einem Server und einem Client (Browser)

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